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   LSG Thüringen, 19.02.2015 - L 6 SF 70/14 E   

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https://dejure.org/2015,7225
LSG Thüringen, 19.02.2015 - L 6 SF 70/14 E (https://dejure.org/2015,7225)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 19.02.2015 - L 6 SF 70/14 E (https://dejure.org/2015,7225)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - L 6 SF 70/14 E (https://dejure.org/2015,7225)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 184 Abs 1 S 1 SGG, § 64 Abs 3 S 2 SGB 10, § 44b Abs 4 SGB 2
    Sozialgerichtliches Verfahren - Kosten - Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Entrichtung einer Pauschgebühr - keine Kostenprivilegierung nach § 64 Abs 3 S 2 SGB 10 - Wahrnehmung von Aufgaben des Grundsicherungsträgers - Unzulässigkeit der Aufgabenübertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pauschgebührenpflicht der Bundesagentur für Arbeit im sozialgerichtlichen Verfahren nach unzulässiger Aufgabenübertragung von einem Jobcenter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Thüringen, 19.02.2015 - L 6 SF 70/14
    Sie war nicht befugt, diese Aufgabenbereiche ohne gesetzliche Grundlage in eigener Zuständigkeit auszuüben (vgl. BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 54/10 R, nach juris).

    Dazu führt das BSG aus (Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 54/10 R, nach juris): "Für die Zulässigkeit einer vertraglichen Aufgabenübertragung im hier maßgeblichen Zeitraum kann auch die zwischenzeitlich in § 44b Abs. 4 SGB II ergangene Neuregelung nicht fruchtbar gemacht werden.

  • SG Berlin, 03.06.2013 - S 180 SF 404/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Pauschgebühr - Kostenfreiheit bei Wahrnehmung der

    Auszug aus LSG Thüringen, 19.02.2015 - L 6 SF 70/14
    Pauschgebühren aufgrund § 64 Abs. 3 S. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) könnten nicht entstehen, wie das SG Berlin (Beschluss vom 3. Juni 2013 - S 180 SF 404/12), das SG Braunschweig (Beschluss vom 30. Mai 2013 - S 48 SF 163/13 E) und das SG Gotha (Beschluss vom 10. April 2013 - S 1 SF 13/13) entschieden hätten.

    Der Beschluss des SG Berlin vom 3. Juni 2013 - S 180 SF 404/12 bezieht sich gerade auf die Gesetzeslage nach dem 1. Januar 2011 und trägt damit die Ansicht der Erinnerungsführerin im vorliegenden Verfahren nicht.

  • SG Darmstadt, 28.03.2013 - S 13 SF 7/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Pauschgebührenpflicht - Einzug der ursprünglichen

    Auszug aus LSG Thüringen, 19.02.2015 - L 6 SF 70/14
    Der Erinnerungsgegner ist dem entgegen getreten und hat auf den Beschluss des SG Darmstadt vom 28. März 2013 - S 13 SF 7/13 E verwiesen.
  • BSG, 19.02.2018 - B 6 SF 3/17 S

    Gerichtskostenfreiheit der Bundesagentur für Arbeit als Rechtsträgerin der die

    Danach bedarf es für die Entscheidung der Kostenbeamten, ob Pauschgebühren zu erheben sind oder davon wegen Gerichtskostenfreiheit abzusehen ist, keiner Ermittlungen, ob eine Aufgabenübertragung vom Jobcenter auf die BA gemäß § 44b Abs. 4 und 5 SGB II im Einzelfall ordnungsgemäß vorgenommen worden ist (ebenso Hessisches LSG Beschluss vom 27.5.2016 - L 2 SF 15/16 - Juris RdNr 14; aA Thüringer LSG Beschluss vom 19.2.2015 - L 6 SF 70/14 E - Juris RdNr 4, 8 sowie Beschluss vom 11.6.2015 - L 6 SF 502/15 E - Juris RdNr 4, 9 ff) .
  • LSG Hessen, 27.05.2016 - L 2 SF 15/16

    Sozialgerichtliches Verfahren; Pauschgebühr; Befreiung für Träger der

    Dabei kommt es nach Auffassung des Senats (anders wohl Thüringer LSG, Beschluss vom 11. Juni 2015 - L 6 SF 502/15 E) auch nicht entscheidend darauf an, ob die (Rück-)Übertragung der Aufgaben wirksam erfolgt ist und den im Rahmen von § 44b Abs. 4 SGB II zu formulierenden Anforderungen genügt (vgl. zu diesen Knapp, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 44b Rn. 102 ff., den soeben zitierten Beschluss des Thüringer LSG sowie Hanke, SGb 2015, 259); jedenfalls gilt dies, seitdem die Möglichkeit der Rückübertragung durch § 44b Abs. 4 SGB II in der ab 1. Januar 2011 geltenden und auf das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1112) zurückgehenden Fassung ausdrücklich eröffnet ist (zur alten Rechtslage: Thüringer LSG, Beschluss vom 19. Februar 2015 - L 6 SF 70/14 E).
  • LSG Thüringen, 11.06.2015 - L 6 SF 502/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Übertragung der Aufgabe des Forderungseinzugs

    Der Erinnerungsgegner ist dem entgegen getreten und hat auf den Senatsbeschluss vom 19. Februar 2015 - L 6 SF 70/14 E verwiesen.
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